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BUBAP |
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Bayerisches Umweltberatungs- und Auditprogramm
1. Was wird gefördert?
Umweltberatung: Betriebliche Umweltprüfung durch einen externen Umweltberater. Die Beratung soll umfassen:
- eine umfassende Bestandsaufnahme betriebsbedingter Umweltauswirkungen, die Organisation des betrieblichen Umweltschutzes und umweltrechtliche Anforderungen an den Betrieb,
- Vorschläge zur kontinuierlichen Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes, insbesondere zu Maßnahmen, die über gesetzliche Anforderungen hinausgehen,
- eine Kostenschätzung für die vorgeschlagenen Maßnahmen.
Umweltmanagementsystem (UMS): Förderfähig ist der Aufbau eines UMS nach EMAS oder nach DIN EN ISO 14001. Dies gilt auch für sonstige UMS, die auf Dauer ausgerichtet sind und die eine Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes über die gesetzlichen Vorschriften hinaus zum Ziel haben. Dies sind z.B. der Qualitätsverbund umweltbewusster Betriebe (QuB) sowie das Ökologische Projekt für integrierte Umwelttechnik (ÖKOPROFIT).
2. Wer ist antragsberechtigt?
Es können kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Standort in Bayern gefördert werden, die einen Umsatz von 50,0 Mio € und eine Beschäftigtenzahl von 250 Mitarbeitern in dem der Antragstellung vorausgegangenen Jahr nicht überstiegen haben.
3. Wie wird gefördert?
Umweltberatung:
- Gefördert wird eine Beratung bis zu drei Tagen.
- Pro Beratungstag wird ein Betrag i.H. von bis zu 600,00 € für das Tageshonorar als förderfähig anerkannt.
- Die Förderung beträgt pro Beratungstag 50% des förderfähigen Tageshonorars.
- Der Höchstbetrag der Förderung beläuft sich auf insgesamt 900,00 €.
Umweltmanagementsystem:
- Zuschüsse für die Kosten der Beratung zum Aufbau des UMS. Pro Tag wird ein Betrag i.H. von bis zu 600,00 € für das Tageshonorar als förderfähig anerkannt.
- Bei EMAS und DIN EN ISO 14001 zusätzlich Zuschüsse auf Kosten für die Validierung bzw. Zertifizierung.
- Für sonstige UMS zusätzlich Zuschüsse auf Kosten für die externe Prüfung (soweit vorgeschrieben).
- Die Höhe der Förderung beträgt jeweils 50% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, höchstens jedoch 2.750,00 € beim Aufbau des UMS nach EMAS oder DIN EN ISO 14001 bzw. 1.650,00 € beim Aufbau von sonstigen UMS.
4. Kofinanzierung durch die EU
Im Rahmen des EFRE-Programms "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" Bayern 2007-2013 werden die Zuschüsse zu den zuwendungsfähigen Kosten einer Umweltberatung oder zum Aufbau eines Umweltmanagementsystems in bestimmten Fördergebieten durch die EU zu 50% kofinanziert.
Weitere Informationen
- Downloads
(Richtlinien, Merkblatt, Anmerkungen zur Liquiditätsplanung und Plan-Gewinn- und Verlustrechnung)
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