LGA Unter­nehmen Kunden­journal Impulse 2018 Ausgabe 2/2018 Asbest in alten Brandschutz­klappen

Asbest in alten Brandschutz­klappen

Dr. Jürgen Kisskalt

LGA INSTITUT FÜR UMWELTGEOLOGIE UND ALTLASTEN SCHAFFT SICHERHEIT IN ZWEIFELSFÄLLEN

Aufgrund der sehr guten technischen Eigenschaften kam Asbest bis Ende der 1980er Jahre in Brandschutzklappen zum Einsatz. Neben dem Klappenblatt selbst und – je nach Hersteller – weiteren Bauteilen bestanden vor allem die Anschlagdichtungen aus einem asbesthaltigen Schaumstoff (Produktname „Litaflex“).

Alle diese Bauteile sind als „schwachgebundene Asbestprodukte“ im Sinn der TRGS 519 einzustufen. Das heißt, sie können Asbestfasern abspalten, die durch Einatmen in den menschlichen Körper gelangen und tödliche Krebserkrankungen auslösen können. Nach Bekanntwerden dieser Gesundheitsproblematik seit Endeder 1970er Jahre hat der Gesetzgeber die Anwendung von Asbestprodukten im Bauwesen sukzessive verboten. Für bestehende Gebäude wurden alle Eigentümer aufgefordert, auf Grundlage der Asbest-Richtlinie die Sanierungserfordernis fachkundig beurteilen zu lassen. Die Asbest-Richtlinie sah bei ihrer Einführung 1989 eine pauschale Einstufung von asbesthaltigen Brandschutzklappen in die Dringlichkeitsstufe III vor. Im Klartext: Eine „Neubewertung ist langfristig erforderlich“ – also längstens nach fünf Jahren. Eine direkte Sanierungserfordernis war damit nicht verbunden, da damals von nicht-beschädigten Klappenblättern und -dichtungen auszugehen war.

Heute ist immer noch eine Vielzahl der alten asbesthaltigen Brandschutzklappen in Betrieb. Selbst die „jüngsten“ asbesthaltigen Brandschutzklappen sind nun 30 Jahre alt, viele noch deutlich älter. Das wirft kritische Fragen auf: Oftmals zerfällt der Asbestschaumstoff und wird bei jeder Klappenauslösung weiter zerstört. Neben der eingeschränkten brandschutztechnischen Wirksamkeit haben Messungen gezeigt, dass derart beschädigte Brandschutzklappen bei der Auslösung (Aufschlagen des Blatts auf die Dichtung) hohe Mengen an Asbestfasern ins Lüftungssystem abgeben können. Darüber hinaus können Personen, die Überprüfungen und Wartungen an den Klappen durchführen, überhöhten Faserkonzentrationen ausgesetzt sein. Dies haben Arbeitsplatzmessungen des LGA Instituts für Umweltgeologie und Altlasten und anderer Institute eindeutig belegt.

Damit wäre eine Wartung in der bisher üblichen Form nur unter den Maßgaben der TRGS 519 (Prüfung nur durch Asbest-sachkundige Person, Einhausung, Zugangsschleuse, persönliche Schutzausrüstung) möglich. Hier müssen vom Sachverständigen in Abstimmung mit den Arbeitsschutzbehörden Verfahren entwickelt werden. Folglich ist eine pauschale Einstufung von Brandschutzklappen ohne individuelle Prüfung nicht mehr geeignet, eine mögliche Gefährdung der Nutzer zu erkennen und abzuwenden. Stand der Technik ist heute eine Einzelbeurteilung der Brandschutzklappen hinsichtlich ihres Zustandes durch einen Asbest-Sachverständigen. Ziel der Einzelbeurteilung ist, anhand von Schadenskategorien eine Priorisierung für den Austausch bzw. die Sanierung der Klappen aufzustellen. Bei sehr schlechtem Zustand („Schadenskategorie 1“ – hohes Risiko einerFaserfreisetzung“) werden Kontaktproben von Liegestäuben im Lüftungssystem empfohlen, um mögliche Faserverfrachtungen und damit potentielle Gefährdungen für die Gebäudenutzer beurteilen zu können.

Betroffenen Betrieben kann trotzdem zeitnah und nachhaltig geholfen werden: Das LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten mit seiner „Inspektionsstelle für kontaminierte Bausubstanz und Bauabfälle“ inspiziert Brandschutzklappen auf Asbesthaltigkeit und bewertet den Zustand. Bei Bedarf erhalten sie Sanierungsempfehlungen. Auch die Sanierungsplanung zum Austausch asbesthaltiger Brandschutzeinrichtungen kann von dem LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten übernommen werden. Vom Gesamtverband Schadstoffsanierung (GVSS) sind wir als „Sanierungsfachplaner/- gutachter“ zertifiziert.

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