LGA Dienst­leis­tungen Prüfstatik Prüfung von Stand­sicher­heits­nach­weisen

Prüfung von Stand­sicher­heits­nach­weisen

Prüfstatik

Weit mehr als 150 Ingenieure und weitere qualifizierte Mitarbeiter sind heute in den verschiedenen Bereichen der Prüfstatik tätig. Zu ihren Aufgaben gehören die Prüfung von Sicherheitsnachweisen und Konstruktionsplänen, die stichprobenartige Überwachung auf der Baustelle und die Erstellung von Gutachten.

Das Spektrum umfasst zudem Spezialgebiete wie die Prüfung von Fliegenden Bauten oder auch umfangreiche Untersuchungen und Prüfungen etwa von tragenden Glaskonstruktionen und Kunststoffkonstruktionen.

Fachrichtungen

LGA-Mitarbeiter des Bereiches Prüfstatik sind heute in zahlreichen Spezialgebieten, wie dem Massivbau, dem Stahl- und Verbundbau, dem Holzbau, sowie einer Reihe weiterer Spezialgebiete (Mauerwerksbau, Tiefbau, usw.) tätig.

Prüfung von Bauvorhaben

Die Prüfung von Standsicherheitsnachweisen und die Überwachung der Bauausführung auf der Baustelle sind Hauptaufgabe und Kernkompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LGA-Prüfstatik. Dies betrifft alle Arten von Bauten, alle Ausführungsarten und alle Baustoffe.
Prüfen darf nur, wer als Institution oder Person amtlich anerkannt ist. Die 8 Prüfämter für Standsicherheit der LGA sind von der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern seit vielen Jahrzehnten für alle drei Fachrichtungen: Massivbau, Metallbau und Holzbau anerkannt. Die Prüfämter nehmen hoheitliche bauaufsichtliche Prüfaufgaben auf Grund der Bayerischen Bauordnung wahr.
Die Leiter der Prüfämter sowie ihre Stellvertreter sind zusätzlich als Prüfsachverständige für Standsicherheit anerkannt. Sie sind besonders vorgebildete und erfahrene Bauingenieure, deren fachliche Qualifikation besondere Anforderungen erfüllen muss.

Prüfung als Vier-Augen-PrinziP

Statische Berechnungen und Konstruktionspläne werden von Ingenieurbüros erstellt. Dabei werden reale Tragwerke möglichst wirklichkeitsnah – aber immer idealisierend – abgebildet. Bei der Berechnung ergeben sich in der Regel trotz immer leistungsfähigerer Hard- und Software weitere Vereinfachungen. Lasten müssen zutreffend ermittelt und viele Normen, Vorschriften oder Zulassungen müssen berücksichtigt werden.
Zur Minimierung des Risikos von Schäden hat sich seit langer Zeit die Prüfung als Vier-Augen-Prinzip bewährt. Dabei werden alle Annahmen zur Abbildung der Realität in statischen Systemen, die Einhaltung aller relevanten Vorschriften, die mechanisch und physikalisch zutreffende Beschreibung der verwendeten Werkstoffe und deren Eignung sowie viele weitere Details betrachtet. Die Prüfung von Konstruktions- und Bewehrungsplänen ist außerdem ein wichtiger Bestandteil.
Statik und Pläne sind ein erster Schritt – die Umsetzung zum Bauwerk erfolgt auf der Baustelle. Daher ist die Überwachung der Bauausführung ein weiterer wichtiger Baustein zur Schadensverhinderung und zur Qualitätssteigerung.

Prüfstatik – die rechtlichen Grundlagen und die Qualitätssicherung im Bau

Baurecht ist Sache der Bundesländer. Die Landesbauordnungen beschreiben die Rechte und Pflichten der am Bau Beteiligten und definieren in weiteren Verordnungen, ob und wie die Prüfung von Standsicherheitsnachweisen für Bauvorhaben erfolgen muss.
Im Freistaat Bayern wird bei Gebäuden mit hohem Gefährdungspotenzial (z.B. bei großen Einkaufszentren, Krankenhäusern, Stadien, großen Schulen oder Hochhäusern) ein Prüfamt oder ein Prüfingenieur für Standsicherheit von der Bauaufsichtsbehörde mit der Prüfung der Standsicherheit beauftragt. Bei allen anderen Bauvorhaben wird die Prüfpflicht an Hand eines so genannten Kriterienkataloges festgelegt, der die Schwierigkeit der baulichen Maßnahme berücksichtigt. Der Prüfauftrag wird dann vom Bauherrn erteilt, der der Bauaufsichtsbehörde eine entsprechende Prüfbescheinigung vorlegen muss.
Die Prüfung von Standsicherheitsnachweisen beachtet dabei vielfältige Randbedingungen und ist damit ausgeprägte Qualitätssicherung am Bau. Dabei werden eigentlich drei wichtige Punkte unter die Lupe genommen:
die statischen Berechnungen
die Konstruktions- und Bewehrungspläne
die Ausführung auf der Baustelle
Der Stand des Wissens und die eingeführten technischen Baubestimmungen müssen dabei berücksichtigt werden, z.B. deutsche und europäische Normen, Zulassungen, Verordnungen und Gesetze.

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Kai-Uwe Richter

Kai-Uwe Richter
Dipl.-Ing. (Univ.)
Ltd. Baudirektor

LGA Landesgewerbeanstalt Bayern
Tillystraße 2
90431 Nürnberg

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