LGA Unter­nehmen Kunden­journal Impulse 2022 Ausgabe 1/2022 Wechsel an der Spitze des Referats „Fliegende Bauten“

Wechsel an der Spitze des Referats „Fliegende Bauten“

Peter Budig

SEIT 1. JANUAR: JÜRGEN LEHNERT ÜBERNIMMT DIE FÜHRUNGS­AUFGABE VON HARALD BECKER

Das Nürnberger Volksfest und Jürgen Lehnert – sie hatten im Frühjahr 2022 einiges gemeinsam: Es war Aufbruch angesagt, nach gut zwei Jahren Corona- Beschränkungen. Für Bauingenieur Jürgen Lehnert begann am 01.01.2022 ein neues Kapitel als Leiter des Referats „Fliegende Bauten“ im Prüfamt für Standsicherheit der LGA. Schon vor seiner Tätigkeit in der LGA war er in zwei Ingenieurbüros einschlägig in diesem Sondergebiet tätig und ist daher ein erfahrener Experte in diesem Bereich.

Treffpunkt Nürnberger Volksfest (v.l.n.r): LGA-Vorstand Hans-Peter Trinkl, die Spezialisten der LGA für „Fliegende Bauten“ Jürgen Lehnert und Harald Becker und der Bereichsleiter „Operativ“ der LGA Kai-Uwe Richter

GENEHMIGUNG FLIEGENDER BAUTEN nach Art. 72 BayBO

(1) Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, wiederholt an wechselnden Orten aufgestellt und zerlegt zu werden. Baustelleneinrichtungen gelten nicht als fliegende Bauten. (2) Fliegende Bauten dürfen nur aufgestellt und in Gebrauch genommen werden, wenn vor ihrer erstmaligen Aufstellung oder Ingebrauchnahme eine Ausführungsgenehmigung erteilt worden ist. Die Ausführungsgenehmigung wird für eine bestimmte Frist erteilt, die höchstens fünf Jahre betragen soll; sie kann auf schriftlichen Antrag von der für die Ausführungsgenehmigung zuständigen Behörde oder der nach Art. 80 Abs. 5 Nr. 5 bestimmten Stelle jeweils um bis zu fünf Jahre verlängert werden, wenn das der Inhaber vor Ablauf der Frist schriftlich beantragt. (…)

Schon als Student begegnete er dem späteren Kollegen Harald Becker – er fiel positiv auf und nach dem Studium und ersten Arbeitsjahren erhielt er ein Angebot. Lehnert schlug ein, 2017 begann er als Prüfstatiker in der LGA, 2018 erfolgte die Ernennung zum Baurat, 2019 wurde er ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen und nun tritt er die Nachfolge Beckers als Referatsleiter an. Dieser hat „30 Jahre und drei Monate“ diese Funktion ausgeübt.

Zu den fliegenden Bauten zählen Tribünen, Bühnen mit oder ohne Überdachungen, mobile Reklametürme, Containerbauten, Zelte aller Art, Tragluftbauten, Fahrgeschäfte (von der Schiffschaukel bis zum Riesenrad), Belustigungsgeschäfte, Ausspielungs- und Verkaufsgeschäfte, Bewirtungsanlagen usw. Aber auch Zirkuszelte, Aluminium-Zelthallen oder Eventhallen wie der „Eventpalast am Flughafen Nürnberg“ müssen geprüft werden. Dabei ist die LGA als Genehmigungsstelle für fliegende Bauten in ganz Mittel-, Ober- und Unterfranken zuständig und als Prüfstelle für fliegende Bauten betreut sie zudem 12 Vergnügungsparks in Deutschland. Auch auf Märkten wie etwa dem Nürnberger Christkindlesmarkt wird das 9-köpfige Team des Referats „Fliegende Bauten“ tätig. 

„Als Faustregel gilt: Alles, was höher als fünf Meter ist, ist genehmigungspflichtig“ so Lehnert. „Genaueres findet sich in der Bayerischen Bauordnung (BayBO).“ Was die Prüfaufgabe speziell macht, sind neben den anspruchsvollen statischen Berechnungen von transportablen und schnell ab- und aufbaubaren Bauten auch Aufgaben verwandter Ingenieurdisziplinen wie Elektrotechnik, Maschinenbau und Informatik, wie sie besonders an Fahrgeschäften anfallen. Hier sind fachübergreifende Kenntnisse des Bauingenieurs ebenso wie die Zusammenarbeit mit Experten dieser Fachrichtungen gefragt. Der Spruch „Aus den Augen, aus dem Sinn“ findet bei den „Fliegern“, wie sie LGA-intern genannt werden, keine Anwendung, denn zum Teil begleiten sie die Anlagen über ihre gesamte Lebensdauer, die Schaustellerfamilien sogar generationenübergreifend. Neben den technischen Spezialkenntnissen ist auch eine gute Kommunikation erforderlich: „Unsere Kunden verdienen mit den Anlagen ihren Lebensunterhalt. Es ist gut, früh beratend tätig zu werden, denn es gibt sowohl gesetzliche als auch technische Vorgaben. Einzelne Unternehmer verlieren da doch mal schnell den Überblick“, so Lehnert. „Aber ich habe eigentlich immer gute Erfahrungen gemacht mit den Schaustellern. Wir ziehen an einem Strang: Die Sicherheit geht immer vor!“

Kontakt

IMPULSE - Kunden-journal kostenlos abonnieren

Die IMPULSE erscheint zweimal jährlich, im Sommer und im Winter jeweils als Online- und Printausgabe. Gerne senden wir Ihnen die IMPULSE kostenlos zu per:

IMPULSE E-Mailversand
IMPULSE Postversand

Google reCaptcha: Invalid site key.

Finden Sie Informationen zu unseren Dienstleistungen, Projektreferenzen, Standorten, Stellenanzeigen oder aktuellen Artikeln in unserer Volltextsuche.